Ihre Fragen ...
- Die Steuersenkung von Juli bis Dezember kann ich auf der Abrechnung nicht wiederfinden. Woran liegt das?
- Warum wird ein negativer Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen?
- Bis wann muss ich meine Nachzahlung geleistet haben?
- Ich kann die Nachzahlung nicht so schnell aufbringen. Was soll ich tun?
- Wann erhalte ich mein Guthaben?
- Wie wurde meine neue Abschlagshöhe ermittelt?
- Wie kann ich meine Abschlagszahlung anpassen?
- Warum zahle ich 11 und nicht 12 Abschläge im Jahr?
- Was ist unter „zuzüglich bestehende Forderung“ zu verstehen?
- Wie wurde mein Zählerstand zum 31.12. ermittelt?
- Die Rechnung erscheint mir zu hoch!
- Auf der Rechnung wird der Erdgasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) angegeben, auf meinem Zähler steht der Verbrauch aber nur in Kubikmeter (m³). Wie wird das umgerechnet?
Erläuterungen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung haben wir für Sie in der „Rechnungserläuterung“ zusammengestellt.
- Weshalb ändern sich die Preise zum 01.01.2021?
- Weshalb wurde die Grundgebühr meines Stromvertrags erhöht?
- Welche hoheitlichen Belastungen am Strompreis gibt es?
- Was ist eigentlich die sogenannte CO2-Steuer und wie beeinflusst sie meinen Gaspreis?
- Warum sollte ich weiterhin Strom und Erdgas von den Stadtwerken Meiningen zu beziehen?
- Gibt es einen günstigeren Tarif für mich?
- Wie kann ich den Tarif wechseln?
- Welche Vertragslaufzeiten muss ich beachten?
- Ich habe eine Zusatzvereinbarung mit Festpreisgarantie abgeschlossen. Was ändert sich für mich?
- Welche Ökostrom-Tarife bieten die Stadtwerke Meiningen an?
- Ändert sich ab Januar mein monatlicher Abschlag?
- Wie kann ich meinen Abschlagsbetrag ändern?
unsere Antworten...
Weil Ihre Energie- und Wasserversorgung ganzjährig, also vom 01.01. bis zum 31.12.2020, zu den niedrigeren Steuersätzen abgerechnet wurde! Uns ist es für Sie gelungen, die steuerrechtlichen Umsetzungsspielräume komplett auszuschöpfen und die Senkung der Umsatzsteuer für das gesamte Jahr 2020 an Sie weiterzugeben.
Deshalb finden Sie auf Ihrer Rechnung auch keine anteilige Berechnung des Verbrauchs für die erste und zweite Jahreshälfte 2020.
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Deshalb finden Sie auf Ihrer Rechnung auch keine anteilige Berechnung des Verbrauchs für die erste und zweite Jahreshälfte 2020.
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In der Zeile Rechnungsbetrag findet die Verrechnung der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuersätze statt. Von Juli bis Dezember 2020 galten reduzierte Steuersätze. Dank Umsetzungsspielräumen könnten die niedrigeren Steuersätze für den gesamten Abrechnungszeitraum – vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 – berücksichtigt werden.
Ihre monatlichen Bruttoabschläge im vergangenen Jahr enthielten die „reguläre“ Umsatzsteuerhöhe von 19 % bzw. 7 %. Die Gesamtbeträge für den Verbrauch von Strom, Gas und Fernwärme sind allerdings mit 16 % besteuert, bei Wasser mit 5 % besteuert.
Die Verrechnung der Abschläge zu den „regulären“ Steuersätzen mit dem Rechnungsbetrag zu den verringerten Steuersätzen erfolgt in der Spalte „Umsatzsteuer“, wobei in vielen Fällen ein negativer Betrag entsteht.
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Ihre monatlichen Bruttoabschläge im vergangenen Jahr enthielten die „reguläre“ Umsatzsteuerhöhe von 19 % bzw. 7 %. Die Gesamtbeträge für den Verbrauch von Strom, Gas und Fernwärme sind allerdings mit 16 % besteuert, bei Wasser mit 5 % besteuert.
Die Verrechnung der Abschläge zu den „regulären“ Steuersätzen mit dem Rechnungsbetrag zu den verringerten Steuersätzen erfolgt in der Spalte „Umsatzsteuer“, wobei in vielen Fällen ein negativer Betrag entsteht.
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Den genauen Zahlungstermin finden Sie auf Seite 1 der Rechnung. Bitte beachten Sie unsere neue Bankverbindung:
Zahlungsempfänger: Stadtwerke Meiningen GmbH
Volksbank-Raiffeisenbank Rhön-Grabfeld eG
IBAN: DE02 7906 9165 0101 1622 50
BIC: GENODEF1MLV
Bitte geben Sie bei Überweisungen stets Ihre Kundennummer mit Bindestrich an.
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Volksbank-Raiffeisenbank Rhön-Grabfeld eG
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BIC: GENODEF1MLV
Bitte geben Sie bei Überweisungen stets Ihre Kundennummer mit Bindestrich an.
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Bitte wenden Sie sich umgehend per Nachricht im Kundenportal, per E-Mail oder telefonisch an unseren Kundenservice, der gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zur Tilgung der Nachforderung sucht.
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Ihr Guthaben aus der Jahresabrechnung erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen.
Sofern wir Ihre Bankverbindung benötigen, finden Sie den Hinweis auf der Rechnung. Dies können Sie uns bequem hier im Kundenportal mitteilen oder Sie schreiben uns hierzu eine E-Mail mit der Angabe Ihrer Bankverbindung und Ihrer Kundennummer an:
kundenservice@stadtwerke-meiningen.de
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Sofern wir Ihre Bankverbindung benötigen, finden Sie den Hinweis auf der Rechnung. Dies können Sie uns bequem hier im Kundenportal mitteilen oder Sie schreiben uns hierzu eine E-Mail mit der Angabe Ihrer Bankverbindung und Ihrer Kundennummer an:
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Um eine möglichst geringe Differenz zwischen den geforderten Abschlagsbeträgen und dem voraussichtlichem Jahresverbrauch zu haben, berechnet sich der neue Abschlag nach dem Vorjahresverbrauch und den ab 01.01.2021 gültigen Preisen. Aufgrund der Preisanpassung in einigen Tarifen und der im Jahr 2020 gesenkten Umsatzsteuer ist es trotz eines Guthabens auf der Jahresrechnung möglich, dass sich Ihr monatlicher Abschlag erhöht.
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Sollten Sie durch Gerätekauf oder andere Umstände größere Verbrauchssteigerungen erwarten, bitten wir Sie - zur Vermeidung größerer Nachzahlungen in Ihrem eigenen Interesse - um Nachricht, damit wir die Abschlagszahlungen erhöhen können. Einen nachweislich geringeren Verbrauch werden wir ebenfalls angemessen berücksichtigen.
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Für das laufende Abrechnungsjahr sind bei den Stadtwerken Meiningen stets 11 Abschlagszahlungen zu leisten – von Februar bis Dezember. Da im Januar die Rechnung erstellt wird, findet hier der Zahlungsausgleich statt. Zu viel gezahlte Abschläge erhalten Sie zeitnah zurück, zu wenig entrichtete Energiekosten werden durch uns nachgefordert.
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Sollten Sie nicht alle angeforderten Abschläge oder Gebühren (Mahn- und Sperrgebühren u.Ä.) beglichen haben, erscheint auf der Rechnung die Position „zuzüglich bestehende Forderung“.
Der Betrag der „angeforderten Abschläge“ ergibt sich aus dem bis zum Stichtag 31.12. fälligem, monatlichem Gesamtabschlag mal 11 Monate.
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Der Betrag der „angeforderten Abschläge“ ergibt sich aus dem bis zum Stichtag 31.12. fälligem, monatlichem Gesamtabschlag mal 11 Monate.
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Zwischen dem 16.11.2020 und dem 05.01.2021 erfolgte die Ablesung der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler im Netzgebiet der Stadtwerke Meiningen. Eventuell haben Sie in diesem Zeitraum auch selber eine Ablesung an uns übermittelt. Da wir für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung den Zählerstand zum Stichtag 31.12. benötigen, wird Ihr Zählerstand auf Basis der stattgefundenen Ablesung rechnerisch ermittelt. Liegt die letzte Ablesung weiter zurück, wird der Verbrauch auf Grundlage der letzten Verbrauchsabrechnung geschätzt.
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Bitte überprüfen Sie zunächst die Zählerstände auf der Rechnung mit dem jeweiligen tagesaktuellen Stand und vergleichen Sie sofern möglich mit dem Vorjahresverbrauch. Weicht der abgerechnete Zählerstand zum 31.12.2020 deutlich von dem tagesaktuellen Zählerstand ab, informieren Sie uns bitte umgehend, sodass wir ggf. eine Korrekturrechnung in Auftrag geben können.
Nur sofern offensichtliche Fehler vorliegen, berechtigt Sie dies zum Zahlungsaufschub bzw. zur Zahlungsverweigerung.
Hinweis zu Beanstandungen
Wir sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Meiningen GmbH, Utendorfer Straße 122, 98617 Meiningen, Tel.:03693/484-300, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-meiningen.de. Als Kunde sind Sie berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/ 27 57 240 - 0
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Nur sofern offensichtliche Fehler vorliegen, berechtigt Sie dies zum Zahlungsaufschub bzw. zur Zahlungsverweigerung.
Hinweis zu Beanstandungen
Wir sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Meiningen GmbH, Utendorfer Straße 122, 98617 Meiningen, Tel.:03693/484-300, E-Mail: kundenservice@stadtwerke-meiningen.de. Als Kunde sind Sie berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/ 27 57 240 - 0
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Energiegehalt und Volumen des Erdgases können abhängig von Druck und Temperatur variieren. Daher müssen die Kubikmeter durch eine Umrechnungsformel (m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh) in Kilowattstunden umgerechnet werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit finden Sie die Angaben zum Brennwert und die Zustandszahl direkt auf Ihrer Rechnung.
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Nein. Die vereinbarten Abschlagszahlungen bleiben unverändert. Dadurch möchten wir sowohl Ihnen als auch uns den hohen Aufwand ersparen, der mit der Änderung von Lastschriften und Daueraufträgen verbunden ist.
Die niedrigere Umsatzsteuer verrechnen wir automatisch mit der Jahresabrechnung für 2020 und erstatten Ihnen eventuell zu viel gezahlte Beträge zurück.
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Die niedrigere Umsatzsteuer verrechnen wir automatisch mit der Jahresabrechnung für 2020 und erstatten Ihnen eventuell zu viel gezahlte Beträge zurück.
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Die Ablesung der Zähler in unserem Netzgebiet beginnt am 13. November und endet am 31. Dezember 2020. Wir werden Sie hierzu rechtzeitig informieren.
Wer bei der Ablesung selbst nicht vor Ort sein kann, kann uns den Zählerstand bzw. die Zählerstände bequem online über unser Kundenportal mitteilen.
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Wer bei der Ablesung selbst nicht vor Ort sein kann, kann uns den Zählerstand bzw. die Zählerstände bequem online über unser Kundenportal mitteilen.
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Steigende Umlagen und Netzentgelte, die Einführung des bundesweiten, nationalen Emissionshandels für fossile Brennstoffe (sog. CO2-Abgabe) und die gesetzlich vorgegebenen Preisuntergrenzen für moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme (Smart Meter) wirken sich wesentlich auf die Energiekosten aus.
In der Sparte Strom haben wir unser Tarifgefüge grundlegend überarbeitet: es ist übersichtlicher und stärker an den Kundenbedürfnissen ausgerichtet. Die Konditionen für private Haushalte und Gewerbekunden haben wir vereinheitlicht. Zudem bieten wir ab Januar 2021 günstigere Online-Tarife an, die nur nach Anmeldung im Kundenportal abgeschlossen werden können.
Durch die schlankere Tarifstruktur reduzieren wir unsere Prozessaufwände. Dies ist uns wichtig, um unseren Kunden dauerhaft und trotz steigender staatlicher Abgaben, wie der CO2-Bepreisung, attraktive Konditionen bieten zu können.
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In der Sparte Strom haben wir unser Tarifgefüge grundlegend überarbeitet: es ist übersichtlicher und stärker an den Kundenbedürfnissen ausgerichtet. Die Konditionen für private Haushalte und Gewerbekunden haben wir vereinheitlicht. Zudem bieten wir ab Januar 2021 günstigere Online-Tarife an, die nur nach Anmeldung im Kundenportal abgeschlossen werden können.
Durch die schlankere Tarifstruktur reduzieren wir unsere Prozessaufwände. Dies ist uns wichtig, um unseren Kunden dauerhaft und trotz steigender staatlicher Abgaben, wie der CO2-Bepreisung, attraktive Konditionen bieten zu können.
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Bei den Stromtarifen mit Eintarifmessung beträgt die Grundgebühr fortan einheitlich 108,47 Euro pro Jahr - sowohl für private Haushalte, als auch für Gewerbekunden und unabhängig vom Netzgebiet.
Hintergrund ist das Messstellenbetriebsgesetz (kurz MsbG). Es legt Preisuntergrenzen für die Grundpreise von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) und modernen Messeinrichtungen (sog. digitale Stromzähler) fest, die nach Verbrauchskategorien gestaffelt sind. Bei den Sonderprodukten erfolgte eine Mischkalkulation, die alle Messkosten inkludiert und unseren Kunden mehr Transparenz bietet. Aufgrund dieser Mischkalkulation gab es bei einzelnen Stromtarifen sogar eine Senkung der Grundgebühr.
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Hintergrund ist das Messstellenbetriebsgesetz (kurz MsbG). Es legt Preisuntergrenzen für die Grundpreise von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) und modernen Messeinrichtungen (sog. digitale Stromzähler) fest, die nach Verbrauchskategorien gestaffelt sind. Bei den Sonderprodukten erfolgte eine Mischkalkulation, die alle Messkosten inkludiert und unseren Kunden mehr Transparenz bietet. Aufgrund dieser Mischkalkulation gab es bei einzelnen Stromtarifen sogar eine Senkung der Grundgebühr.
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Die Strompreise setzen sich aus zahlreichen Bestandteilen zusammen, die wir nicht beeinflussen können, allen voran Steuern und weitere staatliche Belastungen.
Die folgenden Bestandteile erhöhen sich zum 1. Januar 2021: der Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten sowie die Netzentgelte je verbrauchter Kilowattstunde.
Folgende Bestandteile sinken zum Jahreswechsel 2020/2021 geringfügig: die EEG-Umlage und die Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Umlage).
Konstant bleiben folgende Preisbestandteile: die Stromsteuer und Konzessionsabgabe.
Die Abgaben und Umlagen steigen in Summe an und führen dazu, dass wir die Arbeitspreise erhöhen müssen. Konkret beträgt im Jahr 2021 der Anteil von Steuern und Umlagen 21,59 Cent brutto je Kilowattstunde und damit mehr als 70 Prozent des Arbeitspreises.
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Die folgenden Bestandteile erhöhen sich zum 1. Januar 2021: der Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten sowie die Netzentgelte je verbrauchter Kilowattstunde.
Folgende Bestandteile sinken zum Jahreswechsel 2020/2021 geringfügig: die EEG-Umlage und die Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Umlage).
Konstant bleiben folgende Preisbestandteile: die Stromsteuer und Konzessionsabgabe.
Die Abgaben und Umlagen steigen in Summe an und führen dazu, dass wir die Arbeitspreise erhöhen müssen. Konkret beträgt im Jahr 2021 der Anteil von Steuern und Umlagen 21,59 Cent brutto je Kilowattstunde und damit mehr als 70 Prozent des Arbeitspreises.
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Die Bepreisung von Kohlendioxid (CO2) ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgeschrieben. Es soll u.A. zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele, des langfristigen Ziels der Treibhausneutralität bis 2050 und zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
Der CO2-Preis ist ab 2021 einheitlich festgelegt und wird in den kommenden Jahren stetig steigen. Wir müssen als Inverkehrbringer einen festen Preis pro Tonne Kohlendioxid zahlen und sind leider gezwungen, diese nicht unerheblichen Kosten auf die Gaspreise umzulegen.
Die Einführung der CO2-Abgabe ab 2021 wirkt sich mit 0,54 Cent brutto je Kilowattstunde aus. Die darüber hinaus gehende Preiserhöhung unserseits resultiert aus den damit verbundenen Aufwänden und den Handling-Kosten für die Beschaffung der CO2-Zertifikate.
In den Gaspreis fließen außerdem die Energiesteuer und die Konzessionsabgabe ein, die zum 1. Januar 2021 unverändert bleiben. Aufgrund höherer Gaspreise wirkt sich die Einführung der CO2-Abgabe auch auf die Stromgestehungskosten aus.
Bei den Tarifen meiningen.gas gibt es zum Jahresbeginn 2021 keine Änderung der Grundpreise.
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Der CO2-Preis ist ab 2021 einheitlich festgelegt und wird in den kommenden Jahren stetig steigen. Wir müssen als Inverkehrbringer einen festen Preis pro Tonne Kohlendioxid zahlen und sind leider gezwungen, diese nicht unerheblichen Kosten auf die Gaspreise umzulegen.
Die Einführung der CO2-Abgabe ab 2021 wirkt sich mit 0,54 Cent brutto je Kilowattstunde aus. Die darüber hinaus gehende Preiserhöhung unserseits resultiert aus den damit verbundenen Aufwänden und den Handling-Kosten für die Beschaffung der CO2-Zertifikate.
In den Gaspreis fließen außerdem die Energiesteuer und die Konzessionsabgabe ein, die zum 1. Januar 2021 unverändert bleiben. Aufgrund höherer Gaspreise wirkt sich die Einführung der CO2-Abgabe auch auf die Stromgestehungskosten aus.
Bei den Tarifen meiningen.gas gibt es zum Jahresbeginn 2021 keine Änderung der Grundpreise.
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Sie als Kunde tragen täglich dazu bei, dass wir unserer größten Verpflichtung - der Daseinsvorsorge für Meiningen - in vollem Umfang nachkommen können.
Mit der Entscheidung für uns als örtlichen Versorger unterstützen Sie bewusst die lokalen Wirtschaftskreisläufe. Als starker Partner versorgen wir unsere Bürgerinnen und Bürger mit Energie und Wasser, wir unterstützen die lokale und regionale Wirtschaft und schaffen Ausbildungs- und Arbeitsplätze.
Darüber hinaus betreiben wir das "Freizeitzentrum Rohrer Stirn" und zentral gelegene Parkflächen und Parkplätze in Meiningen. Wir erbringen viele Dienstleistungen, die das Leben in Meiningen lebenswerter machen. Regelmäßig unterstützen wir lokale Vereine und soziale Zwecke.
Weiterhin tragen wir maßgeblich zur regionalen Energiewende bei. 40 Prozent des in Meiningen benötigten elektrischen Stroms werden durch unsere eigenen Anlagen erzeugt. Dank der fünf dezentral gelegenen Blockheizkraftwerke im Stadtgebiet, zahlreicher Photovoltaikanlagen und unserer Beteiligung an der Biogasanlage in Rippershausen sind wir auch im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung bestens aufgestellt. Wir investieren stetig in unsere Versorgungsnetze, um Sie weiterhin zuverlässig mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser versorgen zu können.
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Mit der Entscheidung für uns als örtlichen Versorger unterstützen Sie bewusst die lokalen Wirtschaftskreisläufe. Als starker Partner versorgen wir unsere Bürgerinnen und Bürger mit Energie und Wasser, wir unterstützen die lokale und regionale Wirtschaft und schaffen Ausbildungs- und Arbeitsplätze.
Darüber hinaus betreiben wir das "Freizeitzentrum Rohrer Stirn" und zentral gelegene Parkflächen und Parkplätze in Meiningen. Wir erbringen viele Dienstleistungen, die das Leben in Meiningen lebenswerter machen. Regelmäßig unterstützen wir lokale Vereine und soziale Zwecke.
Weiterhin tragen wir maßgeblich zur regionalen Energiewende bei. 40 Prozent des in Meiningen benötigten elektrischen Stroms werden durch unsere eigenen Anlagen erzeugt. Dank der fünf dezentral gelegenen Blockheizkraftwerke im Stadtgebiet, zahlreicher Photovoltaikanlagen und unserer Beteiligung an der Biogasanlage in Rippershausen sind wir auch im Bereich der nachhaltigen Energieversorgung bestens aufgestellt. Wir investieren stetig in unsere Versorgungsnetze, um Sie weiterhin zuverlässig mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser versorgen zu können.
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Ja, zum 1. Januar 2021 bieten wir Ihnen günstige Online-Tarife exklusiv hier im Kundenportal an.
Dabei entscheiden Sie sich bewusst für die Kommunikation mit uns per E-Mail bzw. über das Kundenportal und profitieren von einem günstigeren Arbeitspreis.
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Dabei entscheiden Sie sich bewusst für die Kommunikation mit uns per E-Mail bzw. über das Kundenportal und profitieren von einem günstigeren Arbeitspreis.
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Den Tarifwechsel können Sie direkt nach Anmeldung im Kundenportal veranlassen. Über den Menüpunkt "Tarife" finden Sie alle Produkte, die wir ab Januar 2021 anbieten. Am besten nutzen Sie den Tarifrechner, um die einzelnen Optionen zu vergleichen. Unser Kundeservice berät Sie natürlich auch gern persönlich bzw. telefonisch unter 03693 484 - 300.
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Mit der Einführung der neuen Tarifstruktur setzen wir schon jetzt die zentralen Vorgaben aus dem "Gesetz für faire Verbraucherverträge", welches voraussichtlich Mitte 2021 in Kraft treten wird, um.
Für Ihren Stromliefervertrag bedeutet das: alle Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von nur 3 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag um 1 Monat und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Bei unseren Gastarifen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, anschließend verlängert sich auch dieser Vertrag automatisch um 1 Monat und kann ebenfalls mit einer Frist von nur 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
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Für Ihren Stromliefervertrag bedeutet das: alle Tarife haben eine Mindestvertragslaufzeit von nur 3 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag um 1 Monat und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Bei unseren Gastarifen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, anschließend verlängert sich auch dieser Vertrag automatisch um 1 Monat und kann ebenfalls mit einer Frist von nur 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
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Für unsere Kunden, die sich für die Zusatzvereinbarung meiningen.strom konstant 20/21 bzw. meiningen.gas konstant 20/21 entschieden haben, ändert sich zum 01.01.2021 natürlich nichts!
Wir beliefern Sie selbstverständlich weiterhin zu den vereinbarten Konditionen.
Die Tarife meiningen.strom konstant und meiningen.gas konstant enden jedoch zum 31.12.2021. Aufgrund der sich abzeichnenden neuen Gesetzesgrundlage für "faire Verbraucherverträge" und im Hinblick auf stark schwankende Beschaffungspreise bieten wir diese Zusatzvereinbarungen nicht mehr an. Im November 2021 informieren wir Sie rechtzeitig bezüglich Ihres Vertrages.
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Wir beliefern Sie selbstverständlich weiterhin zu den vereinbarten Konditionen.
Die Tarife meiningen.strom konstant und meiningen.gas konstant enden jedoch zum 31.12.2021. Aufgrund der sich abzeichnenden neuen Gesetzesgrundlage für "faire Verbraucherverträge" und im Hinblick auf stark schwankende Beschaffungspreise bieten wir diese Zusatzvereinbarungen nicht mehr an. Im November 2021 informieren wir Sie rechtzeitig bezüglich Ihres Vertrages.
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Zwischen 3 Tarifen mit 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien können Sie bei uns wählen.
Zum Tarif meiningen.strom grün bieten wir ab 01.01.2021 zusätzlich einen als günstigeren Online-Tarif an - meiningen.strom grün online.
Für Kunden mit einer Zweitarif-Messung (sog. HT-NT-Stromzähler) gibt es ab Januar ebenfalls einen Ökostrom-Tarif: Bei meiningen.strom doppel handelt es sich um Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Dieser Tarif eignet sich insbesondere für Nutzer von Elektrofahrzeugen, die ihr E-Auto bewusst während des Niedertarifs (teils auch Nachttarif genannt) an der heimischen Wallbox laden.
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Zum Tarif meiningen.strom grün bieten wir ab 01.01.2021 zusätzlich einen als günstigeren Online-Tarif an - meiningen.strom grün online.
Für Kunden mit einer Zweitarif-Messung (sog. HT-NT-Stromzähler) gibt es ab Januar ebenfalls einen Ökostrom-Tarif: Bei meiningen.strom doppel handelt es sich um Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Dieser Tarif eignet sich insbesondere für Nutzer von Elektrofahrzeugen, die ihr E-Auto bewusst während des Niedertarifs (teils auch Nachttarif genannt) an der heimischen Wallbox laden.
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Anfang Februar 2021 erhalten Sie die Jahresverbrauchsabrechnung für das vergangene Jahr 2020. Anhand Ihres Verbrauchs und der ab 01.01.2021 geltenden Konditionen Ihres gewählten Tarifs teilen wir Ihnen in dieser Abrechnung die neu ermittelte Abschlagshöhe für 2021 mit.
Generell sind bei uns stets 11 Abschläge zu leisten - von Februar bis Dezember. Die Verbrauchskosten im Monat Januar des laufenden Abrechnungsjahres werden auf diese 11 Abschläge anteilmäßig umgelegt.
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Generell sind bei uns stets 11 Abschläge zu leisten - von Februar bis Dezember. Die Verbrauchskosten im Monat Januar des laufenden Abrechnungsjahres werden auf diese 11 Abschläge anteilmäßig umgelegt.
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Hier im Kundenportal ist nach Ihrer Anmeldung eine Abschlagsänderung möglich, jedoch erfolgt eine automatische Anpassung nur bei Erhöhung des in der Rechnung/Vertragsbestätigung ermittelten Abschlagsbetrages. Möchten Sie Ihren Abschlagsbetrag senken, so muss der Verbrauch nachweislich geringer sein, als in der Abrechnung dargestellt. Ihr Antrag auf Abschlagssenkung wird im Kundencenter vor der Bearbeitung geprüft.
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